Hinweise nach dem Batteriegesetz
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Hierzu können Sie Ihre alten Batterien unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien verkauft werden. Sie können gebrauchte Batterien auch an uns unter der im Impressum angegebenen Adresse zurücksenden.
Wir werden diese dann fachgerecht und kostenfrei für Sie entsorgen. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Die Zeichen unter der Mülltonne stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
Altgeräteentsorgung: Hinweise nach dem ElektroG
Das Gesetz für Elektro- und Elektronikgeräte (ElektroG) stellt zahlreiche Vorgaben für den Umgang mit solchen Geräten auf. Die wesentlichen Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst.
1. Getrennte Entsorgung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht mehr verwendet werden, gelten als Altgeräte. Wer solche Altgeräte besitzt, sollte sie getrennt vom regulären Siedlungsabfall entsorgen. Sie sollten keinesfalls im normalen Hausmüll landen, sondern in dafür vorgesehenen Sammelstellen oder Rücknahmesystemen abgegeben werden.
2. Optionen zur Rückgabe von Altgeräten
Eigentümer von Altgeräten aus Privathaushalten haben die Möglichkeit, diese entweder bei den Erfassungsstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsbehörden oder bei den von Produzenten oder Anbietern gemäß ElektroG bereitgestellten Rücknahmepunkten abzugeben.
3. Schützen Sie Ihre Daten
Altgeräte, besonders solche aus dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik wie PCs und Smartphones, können oft empfindliche persönliche Daten enthalten. Es liegt in Ihrem eigenen Interesse, zu berücksichtigen, dass jeder Endbenutzer selbst für das Löschen dieser Daten auf den zu entsorgenden Geräten zuständig ist.
4. Batterien und Akkus
Eigentümer von Altgeräten sollten in der Regel Altbatterien und Altakkus, sofern sie nicht vom Gerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Sammelstelle entfernen und wie zuvor erläutert entsorgen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsstellen abgegeben werden und dort zur Wiederverwendungsvorbereitung von anderen Geräten getrennt werden.
5. Durchgestrichene Mülltonne auf Elektrogeräten
Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne, das häufig auf Elektro- und Elektronikgeräten zu sehen ist, signalisiert, dass das betreffende Gerät am Ende seiner Nutzungszeit separat vom gemischten Siedlungsabfall entsorgt werden muss.